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Freitag, den 16. Jan. 2009

Unzucht im Bild: Haftung  

.   Haftet ein Hotel, wenn sich Schülerinnen in nassen Hemden schütteln, weil es Musik beisteuert und Aufnahmen anregenden Inhalts zur Werbung verwendet? Haftet der Fotograf, der sich hinzugesellt, Aufnahmen anfertigt und ins Internet setzt? Eine Minderjährige entdeckte sich und verklagt die Beteiligten auf Schadensersatz.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 15. Januar 2009 beschreibt den Verfahrensstand nach der zweiten Prozessphase. Die Schlüssigkeitsprüfung hatte die Schülerin überstanden. Der Beweiswürdigung des Richters konnte sie nicht stand halten.

Deshalb wurde die Klage nicht den Geschworenen der Jury zur Subsumtion vorgelegt, sondern nach ausgiebiger Prüfung mit Summary Judgment abgewiesen. Für ihre gewagten Strandferienbilder erhält die mittlerweile junge Dame nichts.

In Julie Amanda Tilton v. Playboy Entertainment Group et al., Az. 07-15447, bestätigt das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks die Abweisungen im Spannungsfeld der Bundesgesetze über Minderjährigenschutz und Unzucht im Sinne von 17 USC §2251(a). [US-Recht, Spring-Break Haftung]


Freitag, den 16. Jan. 2009

Kopierer klemmen in Texas  

KSt - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks prüfte in seiner Entscheidung in Sachen Rafael Fernandez v. Ikon Office Solutions, Inc., Az. 08-50762, ob dem Kläger aufgrund einer Vertragsverletzung gegen die Beklagte ein Anspruch auf dreifachen Schadensersatz zusteht oder ob sich das Recht des Klägers auf einen Anspruch aus Vertragsrecht beschränkt.

Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.

Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.


Freitag, den 16. Jan. 2009

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Patton v. National Aeronautics and Space Administration
  2. Boston Scientific Scimed, Inc. v. Cordis, Corp.
  3. Berry v. Merit Systems Protection Board
  4. Cartledge v. Office of Personnel Management
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, schräg gegenüber vom Weißen Haus in Washington, DC, ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.