• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 18. Jan. 2009

Durch Geheimnis bereichert  

.   Die ungerechtfertigte Bereicherung findet sich in obergerichtlichen Entscheidungen selten. Geschäftsgeheimnisse hingegen schaffen es häufig in die zweite Instanz. Beide Themen vereinen sich mit Erfindungsfragen im Fall Massachusetts Eye and Ear Infirmary v. QLT Phototherapeutics, Inc., Az. 07-2615, den das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 12. Januar 2009 aburteilte. Die Erfindung betrifft ein Pharmaprodukt, die Bereicherung den Vorteil aus der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und der Streit die Bemessung der Bereicherung, deren unjust Enrichment-Merkmale der United States Court of Appeals ausführlich darlegt. [US-Recht, Bereicherung, unjust enrichment, trade secret]


Sonntag, den 18. Jan. 2009

Abschied. Ankunft mit Lilly  

.   Heute morgen verabschiedete sich Präsident Bush von seinem samstäglichen Radiopublikum. Vor wenigen Minuten traf mit dem Zug sein Nachfolger Barack Obama in Washington ein. Seine Reise in historischer Manier begleitete Lilly Ledbetter. Sie steht für die von Bush perpetuierte Ungleichbehandlung in der Vergütung von Frauen.

Ledbetter hatte auf eine Gleichbezahlung geklagt, doch die Klagefrist schon verpasst, als sie von der Ungleichbehandlung noch nicht wusste, und der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC stellte auf die verstrichene Frist ab. Bush drohte dem Kongress, eine Gesetzeskorrektur mit seinem Veto zu belegen. Die Korrektur im Lilly Ledbetter Fair Pay Act soll eins der ersten Gesetzesvorhaben sein, das Barack Obama in Kraft setzen will.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.