Die Fehler wurden lange Jahre nicht behoben. Auch die Bundessteuerformulare sind nicht unverfänglich. Selbst wer die Anweisungen beachtet, kann Einkünfte von internationalen Organisationen leicht falsch einstufen. Dabei handelt es sich nicht um die Einkommensteuer selbst, sondern um Nebensteuern - mit der Folge, dass die Steuerhinterziehung dem Zahler gar nicht bewusst wird. In dieser Beziehung verdient Geithner Verständnis.
Unverständlich bleibt, dass Geithner seine Steuererklärungen nicht korrigierte, als er für nachfolgende Jahre von der Hinterziehung erfuhr. Zudem sind die internationalen Organisationen - und gerade der Währungsfond, bei dem Geithner beschäftigt war und offensichtlich einen guten Ruf erwarb,- bekannt dafür, diese Steuern ernst zu nehmen und dem Personal mit Rat und Kontrolle zur Seite zu stehen. Dieser zweite Fehler ist bedenklich.
Hier soll jemand als Finanz- und Steueraufsichtsleiter bestätigt werden, der wohl hoffte, dass seine Fehler verborgen bleiben, genauso wie der Wirtschaftszweig handelt, den er beaufsichtigen soll. Dann wäre Geithner der Bock, der zum Gärtner wird.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.