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Donnerstag, den 22. Jan. 2009

Donnerstag, den 22. Jan. 2009

Geithners Steuersoftware  

.   Der designierte Schatzminister Tim Geithner entschuldigte sich heute beim Senat für sein Steuervergehen mit dem Hinweis, die Steuersoftware TurboTax falsch bedient zu haben. Als Technikschreiber für Washingtoner Zeitungen hatte dieser Beobachter schon in den neunziger Jahren die Hersteller dieser und anderer Steuersoftware auf die Probleme der Programme mit der Bearbeitung internationaler Einkünfte und insbesondere derer von Einkünften von internationalen Organisation hingewiesen.

Die Fehler wurden lange Jahre nicht behoben. Auch die Bundessteuerformulare sind nicht unverfänglich. Selbst wer die Anweisungen beachtet, kann Einkünfte von internationalen Organisationen leicht falsch einstufen. Dabei handelt es sich nicht um die Einkommensteuer selbst, sondern um Nebensteuern - mit der Folge, dass die Steuerhinterziehung dem Zahler gar nicht bewusst wird. In dieser Beziehung verdient Geithner Verständnis.

Unverständlich bleibt, dass Geithner seine Steuererklärungen nicht korrigierte, als er für nachfolgende Jahre von der Hinterziehung erfuhr. Zudem sind die internationalen Organisationen - und gerade der Währungsfond, bei dem Geithner beschäftigt war und offensichtlich einen guten Ruf erwarb,- bekannt dafür, diese Steuern ernst zu nehmen und dem Personal mit Rat und Kontrolle zur Seite zu stehen. Dieser zweite Fehler ist bedenklich.

Hier soll jemand als Finanz- und Steueraufsichtsleiter bestätigt werden, der wohl hoffte, dass seine Fehler verborgen bleiben, genauso wie der Wirtschaftszweig handelt, den er beaufsichtigen soll. Dann wäre Geithner der Bock, der zum Gärtner wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.