Wohin mit den Guantanamo-Häftlingen?
KSt - Washington. Die Verlegung von Häftlingen aus Guantanamo unter Mitwirkung Deutschlands und anderer Länder stellte das brisanteste Thema beim Vortrag vom CDU-MdB Dr. Karl Lamers beim Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Washington, DC auf Einladung der German American Lawyers Association am 22. Januar 2009 dar.
Anlässlich der Wahl des neuen US Präsidenten Obama sagte Lamers, der auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist, zu Beginn, er wünsche sich eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen, bei der Amerika und Europa ihre gemeinsame Stärke nutzen, den Frieden in der Welt zu sichern.
Die Schließung des Guantanamo-Lagers und die anschließende Aufnahme von Häftlingen betrifft Deutschland genauso wie den Rest von Europa. Lamers betonte die Notwendigkeit, in der EU hierzu eine gemeinsame Position zu finden. Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen nicht kategorisch ab, allerdings wird es aus juristischer Sicht nicht leicht werden. Aus Lamers' Sicht wird eines der größten Probleme sein, dass in Deutschland, anders als in den Vereinigten Staaten, für viele Häftlinge keine geeignete Rechtsgrundlage besteht, sie weiterhin festzuhalten.
Anlässlich der Wahl des neuen US Präsidenten Obama sagte Lamers, der auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist, zu Beginn, er wünsche sich eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen, bei der Amerika und Europa ihre gemeinsame Stärke nutzen, den Frieden in der Welt zu sichern.
Die Schließung des Guantanamo-Lagers und die anschließende Aufnahme von Häftlingen betrifft Deutschland genauso wie den Rest von Europa. Lamers betonte die Notwendigkeit, in der EU hierzu eine gemeinsame Position zu finden. Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen nicht kategorisch ab, allerdings wird es aus juristischer Sicht nicht leicht werden. Aus Lamers' Sicht wird eines der größten Probleme sein, dass in Deutschland, anders als in den Vereinigten Staaten, für viele Häftlinge keine geeignete Rechtsgrundlage besteht, sie weiterhin festzuhalten.