Deutschland, Mexiko ≠ USA
CK • Washington. Klar, der US-Anwalt muss als erster ran. Streit mit Kunden, Nachbarn, Lieferanten in Deutschland? Ein Fall fürs US-Gericht! Bauchlandung in Mexiko, Fall von der Veranda in Bermuda? Immer vor's amerikanische Gericht.
Woher solche Rechtsauffassungen stammen, wird dem US-Anwalt nicht verständlich. Vielleicht haben die bebilderten Zeitungen und güldenen Blätter nicht vom Forum non conveniens-Grundsatz gehört und beraten ihre Leser einfach unvorsichtig.
Woher solche Rechtsauffassungen stammen, wird dem US-Anwalt nicht verständlich. Vielleicht haben die bebilderten Zeitungen und güldenen Blätter nicht vom Forum non conveniens-Grundsatz gehört und beraten ihre Leser einfach unvorsichtig.