Ganz deutlich distanziert sich von solchen Übergriffen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeitsschranken der Verfassung das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks in Sachen Richard Oldfield v. Pueblo De Bahia Lora, S.A, Az. 07-11958. Ein Unternehmen aus Costa Rica unterhielt in den USA eine Webseite zur Buchung von Urlauben in Costa Rica, die der Kläger nutzte, bevor er in Costa Rica zu Schaden kam.
Das Gericht erläutert in seiner Begründung ausführlich die Rechtsgrundlagen für die persönliche und sachliche Zuständigkeit von US-Gerichten nach dem einzelstaatlichen Long Arm Statute sowie die Schranken der Due Process Clause der Bundesverfassung.
Die Webseite in New Jersey hat mit dem Forumstaat Florida einen unzureichenden Nexus. Die Gesamtheit der Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in den USA, zu denen auch Werbeveranstaltungen, Zeitschriftenwerbung und andere Handlungen zählen, führen nicht zu einer solch aktiven gewerblichen Betätigung in den USA, dass sich die Beklagte verfassungsrechtlich gewahr sein musste, der Gerichtsbarkeit in Florida zu unterfallen, entschied der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in Atlanta, Georgia, am 12. Februar 2009.