• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 21. Febr. 2009

Doppelte Strafbarkeit  

GW - Washington.   In der neuesten Ausgabe des International Enforcement Law Reporter bespricht Axel Knabe eine aktuelle Entscheidung des EuGH zum Verbot der Doppelbestrafung, ne bis in idem, unter Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Der Autor stellt die lückenhafte Regelung des Grundsatzes für Fälle mit internationalem Bezug unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts dar.


Samstag, den 21. Febr. 2009

Studenten in Sicherheit  

.   16 Seiten Bericht, 1 Seite Ergebnisse: Keine Straftaten bekannt. Das erklärt die University of California für ihr Campus in Washington, DC im Jahresbericht, den amerikanische Universitäten nach dem Bundesgesetz Jeanne Clery Disclosure of Campus Security Policy and Campus Crime Statistics Act of 1998 veröffentlichen. Für ein derart sicheres Unversitätsgelände, das aus einem Gebäude zwischen Think Tanks und Law Firms in der Hauptstadt der USA besteht, war das Gesetz wohl nicht konzipiert.


Samstag, den 21. Febr. 2009






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.