Die unterschiedlichen Auffassungen des Instanzgerichts und des Bundesberufungsgerichts des dritten US-Bezirks zur rechtlichen Abwicklung der Guaranty im Umfeld eines komplexen arabischen Großbauprojekts und der nachfolgenden Bankruptcy mit der Entschuldung im Asset Purchase durch Dritterwerber erörtert der United States Court of Appeals am 24. Februar 2009 ausführlich und lesenswert.
Die Kläger behaupteten, dass Häuser nach ihren Plänen errichtet wurden, obwohl sie nicht aus den erörterten Modulen bestanden. Sie verloren. In der nächsten Instanz entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks am 17. Februar 2009 in Sachen La Resolana Architects, PA v. Reno, Inc. et al., Az. 06-2232, ebenfalls für die Beklagten.
Die ausführliche Urteilsbegründung erörtert Merkmale der Verletzung des Urheberrechts auf Baupläne, entscheidet den Rechtsstreit jedoch nach prozessualen Erwägungen: Hat das Instanzgericht die Beweise zulässig gewürdigt, und muss das Berufungsgericht die Entscheidungsfindung respektieren?
Hier hatten die Architekten den Zugang ihrer Pläne bei den Bauherren unzureichend nachgewiesen, sodass Ansprüche entfielen. Soweit bei unglaublicher Ähnlichkeit der Pläne und der Häuser auf den Nachweis des Zugangs verzichtet werden darf, ist die instanzgerichtliche Feststellung, die Ähnlichkeit sei nicht striking, vom Court of Appeals zu respektieren.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.