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Mittwoch, den 04. März 2009

Urteil im Supreme Court  

.   Heute verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, nur eine Entscheidung:
    Wyeth v. Levine
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob Bundesrecht einzelstaatliches Recht bricht. Selbst wenn Bundesrecht Pharmaherstellern vorschreibt, wie Pharmawarnungen zu formulieren sind, darf nach dieser Entscheidung das einzelstaatliche Gericht im Rahmen einer Produkthaftungsklage die Behauptung prüfen, die Warnungen seien nach einzelstaatlichem Recht unzureichend.

Wie sich dieses Urteil auf Nichtpharmahersteller auswirkt, wird noch abzuklären sein, doch erscheint das Urteil auf den ersten Blick geeignet, Hersteller und Verbraucher zu verwirren und die Uneinheitlichkeit des amerikanischen Marktes zu festigen.


Mittwoch, den 04. März 2009

OBX falsch vermarktet  

GW - Washington.   Mit Urteil vom 27. Februar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen OBX-Stock Inc. v. Bicast Inc., Az. 06-1769, dass die Bezeichnung OBX, welche der Kläger als Abkürzung für die Inselkette der Outer Banks erfunden hatte, keine Markenfähigkeit besitzt.

Denn eine geographische Herkunftsbezeichnung oder eine gattungsmäßige Bezeichnung erlangen diese nur, wenn ihr eine weitere Bedeutung, secondary Meaning, in dem Sinne zukommt, dass vom Verbraucher das Zeichen mit einem bestimmten Produkt oder mit einer bestimmten Bezugsquelle verbunden wird. Dies liege nicht vor, weil OBX als reines Synonym fuer die Outer Banks verwendet würde.

Der United States Court of Appeals bestätigte deshalb die Entscheidung des Instanzgerichts, dass die Eintragung von OBX durch das US-Markenamt zu Unrecht erfolgt sei. Dennoch sei nicht zu beanstanden, dass das Gericht als Rechtsfolge nicht die Löschung angeordnet habe, weil die Beklagte durch das ergangene Urteil ausreichend geschützt sei.

Denn die Registereintragung könne so nicht unanfechtbar werden. Der OBX-Erfinder hatte sein immens erfolgreiches Zeichen also falsch vermarktet: Nicht als Produktanknüpfungsmerkmal, sondern als Ortsbezeichnung in Nachahmung europäischer Landeskennzeichen für Fahrzeuge.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.