Bart, Sicherheit und Religion
CK • Washington. Darf der Feuerwehrmann keinen Bart tragen, weil er Gefahren birgt, selbst wenn seine Religion einen Bart vorschreibt? Rasiert muss er sein, schrieb der District of Columbia vor. Er hatte die Sicherheit von Feuermasken geprüft.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beleuchtet am 6. März 2009 die Untersuchung der Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Religionsausübung, den die Feuerwehrleute in Sachen Calvert L. Potter et al. v. District of Columbia, Az. 07-7164, geltend machen.
Das Gericht wägt den Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, gegen die Bedenken der Hauptstadt ab und gelangt zum Ergebnis, dass ihre Sicherheitsermittlungen nicht eindeutig die Bartgefahr belegen. Der Bart bleibt dran.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beleuchtet am 6. März 2009 die Untersuchung der Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Religionsausübung, den die Feuerwehrleute in Sachen Calvert L. Potter et al. v. District of Columbia, Az. 07-7164, geltend machen.
Das Gericht wägt den Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, gegen die Bedenken der Hauptstadt ab und gelangt zum Ergebnis, dass ihre Sicherheitsermittlungen nicht eindeutig die Bartgefahr belegen. Der Bart bleibt dran.