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Samstag, den 07. März 2009

Bart, Sicherheit und Religion  

.   Darf der Feuerwehrmann keinen Bart tragen, weil er Gefahren birgt, selbst wenn seine Religion einen Bart vorschreibt? Rasiert muss er sein, schrieb der District of Columbia vor. Er hatte die Sicherheit von Feuermasken geprüft.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beleuchtet am 6. März 2009 die Untersuchung der Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Religionsausübung, den die Feuerwehrleute in Sachen Calvert L. Potter et al. v. District of Columbia, Az. 07-7164, geltend machen.

Das Gericht wägt den Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, gegen die Bedenken der Hauptstadt ab und gelangt zum Ergebnis, dass ihre Sicherheitsermittlungen nicht eindeutig die Bartgefahr belegen. Der Bart bleibt dran.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.