- 07-1532-1170444.pdf Gorman, Michael v. NTSB
- 07-5339-1170462.pdf Frederick Douglas, Jr. v. Shaun Donovan
- 07-5399-1170478.pdf Cheyenne Arapaho Tribes of Oklahoma v. USA et al.
Sie schneiden sich jedoch ins eigene Fleisch, weil sie die E-Tax Returns nur gegen eine heftige Gebühr annehmen. Papier darf der Steuerzahler noch mit der Post versenden, ohne weitere Kosten.
Wenn die Steuerhoheiten sparen wollen, können sie die Gebühr streichen oder dem Steuerzahler einen Bonus geben. Wenn sie noch mehr sparen wollten, könnten sie auch den Banküberweisungsverkehr in den USA einführen. Was seit 300 Jahren in Europa funktioniert, sollte auch in den USA machbar sein.
Die Bearbeitung von Schecks stellt nämlich auch für alle Beteiligten einen Kostenposten dar. Ach - die Macht der Gewohnheit wird so etwas Revolutionäres verhindern.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.