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Dienstag, den 17. März 2009

US-Urteile für Indianer u.a.  

Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 07-1532-1170444.pdf Gorman, Michael v. NTSB
  2. 07-5339-1170462.pdf Frederick Douglas, Jr. v. Shaun Donovan
  3. 07-5399-1170478.pdf Cheyenne Arapaho Tribes of Oklahoma v. USA et al.
Der Indianerfall betrifft die wichtige Frage, wie ein Antrag auf das Ausforschungsbeweisverfahren zur Ermittlung der Zuständigkeit, jurisdictional Discovery, zu stellen ist.


Dienstag, den 17. März 2009

E-Steuer behindert  

.   Der Bund, die Staaten, die Kreise und die Städte erhalten nun die Steuererklärungen und -zahlungen für 2008. Elektronische Einreichungen haben sie am liebsten; sie sind in Sekunden zu bearbeiten. Papier mögen sie nicht, dafür benötigen sie Minuten.

Sie schneiden sich jedoch ins eigene Fleisch, weil sie die E-Tax Returns nur gegen eine heftige Gebühr annehmen. Papier darf der Steuerzahler noch mit der Post versenden, ohne weitere Kosten.

Wenn die Steuerhoheiten sparen wollen, können sie die Gebühr streichen oder dem Steuerzahler einen Bonus geben. Wenn sie noch mehr sparen wollten, könnten sie auch den Banküberweisungsverkehr in den USA einführen. Was seit 300 Jahren in Europa funktioniert, sollte auch in den USA machbar sein.

Die Bearbeitung von Schecks stellt nämlich auch für alle Beteiligten einen Kostenposten dar. Ach - die Macht der Gewohnheit wird so etwas Revolutionäres verhindern.[US-Recht, Steuerrecht ]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.