Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hält in Sachen American Booksellers Foundation for Free Expression, et al. v. Ted Strickland et al., Az. 07-4375, eine im Prozess vom verklagten Staat geäußerte Auffassung, die Vorschrift würde nicht auf IM und Internetkorrespondenz angewandt und lasse das Gesetz somit verfassungsvereinbar erscheinen, für unberufen und unverbindlich.
Es legt diese Frage jedoch am 19. März 2009 dem Obersten Gerichtshof des Staates Ohio im Rahmen des Certification-Verfahrens zur Beurteilung vor, da das Bundesgericht keine ungeklärte Frage einzelstaatlichen Rechts in Anmaßung eigener Kompetenz entscheiden darf.