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Freitag, den 20. März 2009

Urteile aus New York

 
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. United States v. Madoff
  2. United States v. Hines (Hunter)
  3. Smith v. New Venture Gear
  4. Walker v. Miller
  5. Ziegler v. Adams
  6. In re: Grand Jury Proceeding Relating to John Doe
  7. Todtman, Nachamie, Spizz & Johns v. Ashraf
  8. Jock v. Ransom
  9. Vincent Basciano v. Jerry Martinez
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.



Jugendschutz verboten

 
.   Der Gesetzgeber schrieb Jugendschutz ins Gesetz und fügte später eine Sonderregel fürs Internet hinzu. Das Bundesgericht erklärte sie für mit dem ersten Verfassungs­zusatz zur Bundesverfassung, First Amendment, unvereinbar, weil sie zu weitgehend, overbroad, in das Recht der Meinungs­freiheit eingriff.

Das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks hält in Sachen American Booksellers Foundation for Free Expression, et al. v. Ted Strickland et al., Az. 07-4375, eine im Prozess vom verklagten Staat geäußerte Auffassung, die Vorschrift würde nicht auf IM und Internetkorrespondenz angewandt und lasse das Gesetz somit verfassungs­vereinbar erscheinen, für unberufen und unverbindlich.

Es legt diese Frage jedoch am 19. März 2009 dem Obersten Gerichtshof des Staates Ohio im Rahmen des Certification-Verfahrens zur Beurteilung vor, da das Bundesgericht keine ungeklärte Frage einzelstaatlichen Rechts in Anmaßung eigener Kompetenz entscheiden darf. [US-Recht, Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Verfassung, IM]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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