×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 21. März 2009

Deutsches Recht amerikanisch ausgelegt

 
.   Deutsches Recht gilt für argentinische Staatsanleihen, die vor dem US-Gericht eingeklagt werden. Bei der Frage, ob der fremde Staat umfassend auf seine Immunität verzichtete, muss das Gericht klären, ob ein erklärter Verzicht für Klagen oder Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren gilt.

Dabei greift es auf amerikanisches Recht zurück, denn die Parteien hatten keine Silbe über deutsches Recht verloren. In Sachen Capital Ventures International v. Republic of Argentina, Az. 07-1551, verkündete es seine ausführliche Errata Opinion zu diesen Fragen im Umfeld des Foreign Sovereign Immunities Act am 19. März 2009. [US-Recht,Immunitaet, FSIA, immunitaetsverzicht]



Urteile aus New York

 
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. United States v. Madoff
  2. United States v. Hines (Hunter)
  3. Smith v. New Venture Gear
  4. Walker v. Miller
  5. Ziegler v. Adams
  6. In re: Grand Jury Proceeding Relating to John Doe
  7. Todtman, Nachamie, Spizz & Johns v. Ashraf
  8. Jock v. Ransom
  9. Vincent Basciano v. Jerry Martinez
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER