Die Klägerin verlor im Untergericht, weil dieses nach der Feststellung des Bundesberufungsgerichts des ersten US-Bezirks in Boston Originalität und Neuheit verwechselt hatte. Neuheit verlangt das Patentrecht; das Urheberrecht erfordert Originalität. Das Original kam von der Klägerin, stellte es in Sachen Situation Management Systems, Inc. v. ASP Consulting, LLC, Az. 08-1543, am 20. März 2009 fest.
Doch fällt das Schulungsmaterial unter die Ausnahme für Beschreibungen von Verfahren und Systemen? Die Berufungsbegründung setzt sich detailliert mit allen Merkmalen der Schutzfähigkeit nach dem Copyright Act auseinander.
Das Gericht folgert, dass selbst die Struktur und Organisation der Beschreibung von Verfahren und Systemen den Schutz des Urheberrechts genießt und schon deswegen die Abweisung der Klage fehlerhaft war. Anbieter von Lehrmaterial im Markt der USA, die sich dem Verfahren als Amici Curiae angeschlossen hatten, sind erleichtert.