Beim Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung durch Polizei und Hotel verlangen die Gerichte Gutachtereinschätzungen - sollte das nicht auch hier für den Berufssportler gelten?
In Sachen Marlin Godfrey v. Allen Iverson, Az. 07-7151, lässt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks den einfachen Beweis ausreichen: Der Sportler stand dabei, sah die Handlungen seines Leibwächters und griff nicht ein. Das können die Geschworenen der Jury auch ohne Gutachter subsumieren, erklärt es am 24. März 2009.