×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 24. März 2009

Sportler haftet für Leibwächter

 
.   Der Ballspieler haftet, weil sein Leibwächter einen Gast zusammenschlug, als er ihm im Nachtlokal Platz verschafft. Der Spieler geht gegen dieses Urteil vor, denn das Gericht hatte seine Sorgfaltspflicht nicht durch einen Sachverständigen beweisen lassen.

Beim Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung durch Polizei und Hotel verlangen die Gerichte Gutachtereinschätzungen - sollte das nicht auch hier für den Berufssportler gelten?

In Sachen Marlin Godfrey v. Allen Iverson, Az. 07-7151, lässt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks den einfachen Beweis ausreichen: Der Sportler stand dabei, sah die Handlungen seines Leibwächters und griff nicht ein. Das können die Geschworenen der Jury auch ohne Gutachter subsumieren, erklärt es am 24. März 2009.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER