CK • Washington.
Prozessvormundschaft wollte das Gericht gegen eine Vielfachklägerin anordnen, doch gewann sie letzte Woche im Bundesberufungsgericht, weil das Gericht einen Verfahrensschritt vergessen hatte.
Eine weitere Klage weist das Instanzgericht in Washington nun mit einer am 16. April 2009 verkündeten Entscheidung aus Gründen der Rechtskraft und der Prozessökonomie mit leicht nachvollziehbarer Erläuterung ab.
In diesem Verfahren hatte sich die Klägerin vollständig auf den Sachverhalts- und Rechtsvortrag in zwei anderen Verfahren bezogen und damit dasselbe wie dort geltend gemacht. Das war dem Gericht in Sachen
Elena Sturdza v. United Arab Emirates et al., Az. 09-0699, doch etwas zuviel.