Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks hebt diese Beurteilung in Bill Millenkamp et al. v. Davisco Foods International, Inc. et al.,, Az. 07-35299, am 14. April 2009 auf. Der Fehler kann zur Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts, führen. Im Vertragsrecht gilt dies nach dem Recht von Idaho erst bei Zusicherung einer Eigenschaft.
Überhaupt wurden im Prozess Vertragsrecht und Deliktsrecht nicht sauber getrennt, zeigt die ausführliche und lesenswerte Begründung. Auch die fehlerhafte Vermischung von Verschuldensgrundsätzen aus dem Vertragsrecht und den Torts erläutert sie. Im Vertragsrecht spielt das Mitverschulden des Bauern, der das Futter falsch lagerte, keine Rolle, während es bei einer deliktischen Haftung erheblich wäre, bestätigt es.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.