CK • Washington. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht führt beim Fehlen der Etiketten zur vertragsrechtlichen Gewährleistungshaftung, entschied das Instanzgericht, als Klägerkälber nach dem Verzehr nichtetikettierter Milchstoffe von der Beklagten eingingen.
Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks hebt diese Beurteilung in
Bill Millenkamp et al. v. Davisco Foods International, Inc. et al.,, Az. 07-35299, am 14. April 2009 auf. Der Fehler kann zur Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung,
Torts, führen. Im Vertragsrecht gilt dies nach dem Recht von Idaho erst bei
Zusicherung einer Eigenschaft.
Überhaupt wurden im Prozess Vertragsrecht und Deliktsrecht nicht sauber getrennt, zeigt die ausführliche und lesenswerte Begründung. Auch die fehlerhafte Vermischung von Verschuldensgrundsätzen aus dem Vertragsrecht und den
Torts erläutert sie. Im Vertragsrecht spielt das Mitverschulden des Bauern, der das Futter falsch lagerte, keine Rolle, während es bei einer deliktischen Haftung erheblich wäre, bestätigt es.
[US-Recht, Mitverschulden, Haftung, Zusicherung]