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Donnerstag, den 30. April 2009

Kleingeldverwertungspatent  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle, darunter die Klage eines Erfinders einer Kleingeldverwertungsmethode gegen Finanzunternehmen:
  1. Walch v. Shinseki
  2. Hernandez v. Dept. of Defense
  3. Every Penny Counts, Inc. v. American Express, Co.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Donnerstag, den 30. April 2009

Sexualglas nicht patentierbar neu  

.   Ein anderes Glas, insbesondere ein schlüpfriges Boronoxidglas, zur Herstellung eines in den Körper einführbaren Sexualgerätes statt des bisher verwandten Sodaglases zu verwenden, zeugt nicht von Neuheit und Erfindungsgeist, entschied das mit landesweiten Zuständigkeiten im Patentbereich ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 24. April 2009 mit einer wegweisenden, von Richter Posner aus Chicago verfassten Urteilsbegründung in Sachen Steven Ritchie et al. v. Vast Resources, Inc., Az. 08-1528, im Umfeld offensichtlicher Verbesserungen bereits bekannter Erfindungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.