Nach dem Recht von Maryland gelangte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 15. Mai 2009 in Sachen John Quillin et al. v. C.B. Fleet Holding Co., Inc. et al., Az. 08-1814, nur bis zur Vorfrage der Verjährung. Das Instanzgericht hatte festgestellt, dass der Patient schon beim ersten ärztlichen Befund seines Schadens der Ursache hätte auf den Grund gehen, um dann binnen drei Jahren seine Ansprüche geltend zu machen.
Da er die Ursache nicht gleich erkannte kannte, war er verpflichtet, ihr nachzugehen. Sein Nichtstun entkräftet gegen seinen Einwand, die Verjährungsfrist könne erst ab Kenntnis beginnen, auch in der Berufung.