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Freitag, den 15. Mai 2009

Produkthaftung bei doppelter Dosis  

.   Haften Pharmahersteller und -vertriebsunternehmen für Gesundheitschäden, wenn der Patient auf ärztliche Empfehlung die doppelte Portion eines Abführmittels einnimmt und deshalb eine Darmnekrose erleidet?

Nach dem Recht von Maryland gelangte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 15. Mai 2009 in Sachen John Quillin et al. v. C.B. Fleet Holding Co., Inc. et al., Az. 08-1814, nur bis zur Vorfrage der Verjährung. Das Instanzgericht hatte festgestellt, dass der Patient schon beim ersten ärztlichen Befund seines Schadens der Ursache hätte auf den Grund gehen, um dann binnen drei Jahren seine Ansprüche geltend zu machen.

Da er die Ursache nicht gleich erkannte kannte, war er verpflichtet, ihr nachzugehen. Sein Nichtstun entkräftet gegen seinen Einwand, die Verjährungsfrist könne erst ab Kenntnis beginnen, auch in der Berufung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.