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Samstag, den 23. Mai 2009

Richter 33 ... 3 ... 1  

.   Nach der Wahl von 33 Bundesrichtern, am 14. Mai 2009 in Berlin verkündet, ist der Kontrast zur amerikanischen Richterernnenung kaum verkennbar. Ein Richter am Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington ist einer von nur neun. Die Gelegenheit, einen Richter zu ernennen erhält nicht jeder Präsident. Die, die sie erhalten, wollen sie nutzen, um die Rechtsentwicklung in eine ihnen genehme Richtung zu beeinflussen.

Bei Präsident Obama verhält es sich auch so. Justice Souter tritt mit dem Ende dieses Amtsjahres vom Lebensamt am Supreme Court zurück. Der Nachfolgeprozess wird landesweit mit Spannung verfolgt. Nachdem vor einigen Tagen berichtet wurde, dass der Kandidatenkreis auf ein halbes Dutzend schrumpfte, heißt es heute, dass nur noch drei Kandidaten geprüft werden.

Mit Sicherheit soll die Riege aus Kandidatinnen bestehen. Außerdem soll Obama seine Wunschrichterin in der kommenden, kurzen Woche nach dem Memorial Day-Feiertag nennen wollen. Die Gegenpartei Obamas hat bereits einen harten Kampf angekündigt und will das Zustimmungsverfahren im Rechtsausschuss des Senates verschleppen.


Samstag, den 23. Mai 2009

Inselgericht und Festlandhersteller  

.   Ein Kunde auf den US Virgin Islands bestellt beim Hersteller in Florida ein Boot, das auf die Inseln versandt wird und am Weihnachtstag sinkt. Darf das Inselgericht seine Gerichtsbarkeit für die Garantieklage ausüben?

Es lehnt sie ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks prüft die Merkmale der general Jurisdiction und der specific Jurisdiction sowie die Rechtsstaatsgrundsätze der US-Bundesverfassung und bejahrt am 21. Mai 2009 in Sachen Richard Metcalfe et al. v. Renaissance Marine, Inc., Az. 08-1720, seine Zuständigkeit.

Die ausschlaggebenden Merkmale, die auch bei einem ausländischen Hersteller vor einem US-Gericht gälten, umfassen in der 35-seitigen Begründung: Korrespondenz des Herstellers mit dem Kunden, Werbung mit auf den Inseln vorhandenen Produkten, Bereitstellung zum Versand auf die Inseln, einige Boote bei Inselkunden und die zehnjährige Garantiepflicht in den Kundenverträgen. [US-Recht, Gerichtsbarkeit, Herstellerhaftung, Garantiehaftung, Vertragshaftung,US-Klage]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.