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Sonntag, den 21. Juni 2009

Schleichwerbung: Gefahr im Blog

 
.   Schon vor zehn Jahren machte sich das US-Bundesverbraucherschutzamt FTC Gedanken um Werbung im Scroll, Spin, Pop und Blink-Umfeld des Internets. Nun will es den US-Verbraucher vor Schleichwerbung in Blogs schützen.

Auf 86 Seiten beschreibt es Guides Concerning the Use of Endorsements and Testimonials in Advertising, auf die sich am 21. Juni 2009 die Associated Press und in der Folge alle Medien stürzen: FTC plans to monitor blogs for claims, payments.

Das Guide-Dokument lädt die Öffentlichkeit ein, es bis zum 30. Januar 2009 zu kommentieren. Die Frist wurde verlängert. Die Hinweise der Öffentlichkeit sind einsehbar.

Die aktuelle Frage lautet, wie die Federal Trade Commission in Washington, DC die neuen Regeln durchsetzen wird. Wenn Opa im Blog seine neue Lederjacke schick findet, muss er dann neben sein Foto die Fundstelle der Rechtsvorschriften über amtliche Lederbezeichnungen setzen? Wohl nicht.

Der Blogger, dem das Reisebüro eine Kreuzfahrt mit dem Wunsch schenkt, doch bitte freundlich von ihr zu berichten, sollte hingegen das Geschenk nicht verheimlichen. Und wer sich 200 nette Worte mit $3.000 vergüten läßt, sollte auch den Gönner erwähnen, und nicht nur schleichwerbend.

Vorsichtshalber sei daher offen gelegt, dass der Verfasser seine Bücher zum amerikanischen Recht und Fachberichte in Zeitschriften oder im Internet nicht schlecht findet und für manches auch bezahlt wird, allerdings zu dürftig und vom German American Law Journal gar nicht.



Klage wegen Werbe-SMS

 
AKL - Washington.   Eine erhaltene SMS als Werbung für einen Roman führte die Klägerin zur Sammelklage wegen Verletzung des Telephone Consumer Protection Act gegen den Absender. Sie verlor im Bundesgericht für Nordkalifornien, weil der Verlag kein Automatic Telephone Dialing System eingesetzt habe, dass den TCPA verletzt.

In der Berufung hob am 18. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Sachen Satterfield v. Simon & Schuster Inc., Az. 07-16356, die Abweisung auf. Die Frage, ob es sich bei dem Gerät wirklich um ein ATDS handelt, wurde vom Instanzgericht unzureichend untersucht.

Zudem gelte eine SMS als nur für das Telefon konzipierter Dienst als ein vom TCPA definierter Anruf, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit und verwies den Fall zurück.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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