Klage wegen Werbe-SMS
AKL - Washington. Eine erhaltene SMS als Werbung für einen Roman führte die Klägerin zur Sammelklage wegen Verletzung des Telephone Consumer Protection Act gegen den Absender. Sie verlor im Bundesgericht für Nordkalifornien, weil der Verlag kein Automatic Telephone Dialing System eingesetzt habe, dass den TCPA verletzt.
In der Berufung hob am 18. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Sachen Satterfield v. Simon & Schuster Inc., Az. 07-16356, die Abweisung auf. Die Frage, ob es sich bei dem Gerät wirklich um ein ATDS handelt, wurde vom Instanzgericht unzureichend untersucht.
Zudem gelte eine SMS als nur für das Telefon konzipierter Dienst als ein vom TCPA definierter Anruf, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit und verwies den Fall zurück.
In der Berufung hob am 18. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Sachen Satterfield v. Simon & Schuster Inc., Az. 07-16356, die Abweisung auf. Die Frage, ob es sich bei dem Gerät wirklich um ein ATDS handelt, wurde vom Instanzgericht unzureichend untersucht.
Zudem gelte eine SMS als nur für das Telefon konzipierter Dienst als ein vom TCPA definierter Anruf, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit und verwies den Fall zurück.