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Sonntag, den 21. Juni 2009

Klage wegen Werbe-SMS  

AKL - Washington.   Eine erhaltene SMS als Werbung für einen Roman führte die Klägerin zur Sammelklage wegen Verletzung des Telephone Consumer Protection Act gegen den Absender. Sie verlor im Bundesgericht für Nordkalifornien, weil der Verlag kein Automatic Telephone Dialing System eingesetzt habe, dass den TCPA verletzt.

In der Berufung hob am 18. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Sachen Satterfield v. Simon & Schuster Inc., Az. 07-16356, die Abweisung auf. Die Frage, ob es sich bei dem Gerät wirklich um ein ATDS handelt, wurde vom Instanzgericht unzureichend untersucht.

Zudem gelte eine SMS als nur für das Telefon konzipierter Dienst als ein vom TCPA definierter Anruf, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit und verwies den Fall zurück.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.