Deutsche im US-Markenstreit
CK • Washington. Um die Verwendung einer Marke in den USA streiten sich Deutsche vor dem amerikanischen Bundesgericht, das eine weitgreifende Unterlassungsverfügung als einstweilige Maßnahme erlässt. Neben der Unterlassung wird die Rücknahme an Kunden ausgelieferter Produkte verfügt. Dass das Bundesgericht zu weit ging, erklärt am 2. Juli 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco im Fall Marlyn Nutraceuticals, Inc. v. Mucos Pharma GmbH & Co., Az. 08-15101.