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Dienstag, den 07. Juli 2009

US-Urteile in US-Hauptstadt  

Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 05-1064-1194958.pdf Catawba Cty NC v. EPA
  2. 07-1306-1194970.pdf Exxon Mobil Corp v. FERC
  3. 07-1528-1194980.pdf Guard Publishing Company v. NLRB
  4. 08-1078-1194999.pdf SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress
  5. 08-5370-1195025.pdf William Moore, Jr. v. Michael Hartman
  6. 08-1259-1195012.pdf Joseph Stillwell v. OTS
  7. 08-1296-1186603.pdf Novelty, Inc. v. DEA


Dienstag, den 07. Juli 2009

Markenverletzer und seine Sippe  

.   Die Marke der Musikgruppe The Drifters verletzte ein Impresario, der 1999 und 2001 im Zivilprozess verurteilt wurde, 240 F.3d 184 (3d Cir. 2001). Nach dem Unterlassungsurteil macht seine Verwandtschaft mit einer neuen Gesellschaft dasselbe.

Die Klägerin des ersten Prozesses ging daher gegen den damaligen Beklagten und seine Mitverschwörer vor und gewann wieder - wegen Missachtung des Gerichts. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied am 2. Juli 2009 in Sachen Larry Marshak v. Faye Treadwell et al., Az. 08-1771, dass das Gericht einen Contempt of Court feststellen und aburteilen konnte.

Zudem durfte das Instanzgericht die markenverletzende Sippschaft zur Auskunftserteilung verpflichten, damit die Markeninhaberin die rechtswidrig erhaltenen Gewinne aus dem Verstoß gegen das Nachahmverbotsurteil abfordern kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.