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Samstag, den 11. Juli 2009

Internetradio: Gebührenrecht  

.   Um den letzten Cent - oder Bruchteile davon - feilschen Musikstudios, gewerbliche und gemein­nützige Internetradios und zwei konkur­rierende Gebühren­sammler in Sachen Intercollegiate Broadcast System, Inc. et al. v. Copyright Royalty Board, Az. 07-1123, bei der Auslegung des Digital Performance Right in Sound Recordings Act, Pub. L. No. 104-39 von 1995 und des Digital Millennium Copyright Act von 1998.

SoundExchange will Royalty Logic als Sammler ausbooten und gewinnt. Die Internetsender wollen eine niedrigere Grundgebühr und gewinnen die Zurück­verweisung zur Neubeurteilung.

Ansonsten bleibt es nach Anhörungen, die 13266 Seiten mit Wortproto­kollen füllten, in diesem komplexen Verfahren bei der Entscheidung des Copyright Office vom 1. Mai 2007, 72 FR 24084, entschied am 10. Juli 2009 das Bundesberufungs­gericht des Hauptstadtbezirks in seiner lesenswerten, 40 Seiten langen Entscheidungs­begründung.

Wahrscheinlich bleibt Michael Robertson auch nach diesem Urteil bei seiner Einschätzung, dass das Internetradio in den USA keine Zukunft hat, wie er in dieser Woche darlegte. Wirtschaftlich ist es angesichts der Gebührensätze am Ende, meint er.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.