• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 12. Juli 2009

Adword-Klage in den USA  

.   Adword-Klagen hinken in den USA in ihrer Entwicklung hinter Deutschland her, wo es eine wohlgeschmierte Abmahnmaschine gibt, die die USA wie die löbliche GoA-Fiktion samt Kostenerstattungs­anspruch nicht kennen. Doch allmählich spricht sich auch hier herum, dass Adwords Schaden anrichten. Kurz nach ihrem Börseneinstieg verklagt nun die Firma Rosetta Stone das Suchdienstunternehmen Google. Die Washington Post stellte am 11. Juli 2009 unter der Überschrift Rosetta Stone Sues Google Over Trademarks in Searches die Parteienkonstellation und Argumente dar. Der Prozess befindet sich vor dem als Rocket Docket bekannten Bundesgericht in Alexandria, Virginia, auf der anderen Seite des Potomac.


Sonntag, den 12. Juli 2009

Ausgeliefert in die USA  

.   Das Schicksal von zwei aus der Bundesrepublik Deutschland in die USA Ausgelieferten beschreibt die Yemen News Agency am 11. Juli 2009 unter der Überschrift Yemen asks after cleric and aide jailed in US. Die USA gewähren der konsularischen Betreuung Zugang zu den zu 45 und 75 Jahren Verurteilten, deren Strafurteil wegen der Verletzung von Rechtsstaatsgrundsätzen zur Neuverhandlung aufgehoben wurde, berichtet SABA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.