Marke als Schlüsselbegriff in Suchmaschine
LG - Washington. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte in seiner Entscheidung Rescuecom Corp. v. Google Inc., Az. 06-4881, vom 28. Juli 2008, klar, ob der unauthorisierte Verkauf von Marken als Schlüsselbegriffe in einer Internetsuchmaschine und die Verknüpfung solcher Adwords mit Angeboten und Internetseiten anderer Unternehmen Markenrechte verletzen können.
Die beklagte Firma Google verkauft im Suchmaschinengeschäft Schlüsselbegriffe. Das heißt, die Werbung ihrer Kunden erscheint, wenn die Schlüsselbegriffe von einem Nutzer in die Suchmaschine eingegeben werden. Dies geschah auch mit der Marke Rescuecom, die als Schlüsselbegriff mit den Anzeigen von Wettbewerbern verknüpft wurde.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City hatte vor allem die Frage zu beantworten, ob Google damit die Marke Rescuecom kommerziell nutzte. Das Gericht bestätigte dies mit der Begründung, dass das Geschäft auf einer Verwertung der Marke beruhe.
Google biete die Marke an und verkaufe sie auch. Das Keyword Suggestion Tool, welches verwandte Suchbegriffe heraussucht und auf deren Grundlage auch zum Beispiel Marken als Suchbegriffe vorgeschlagen und angeboten werden, rege zum Kauf dieser Schlüsselbegriffe an.
Damit seien die Merkmale gewerblicher Nutzung erfüllt, der vom Untergericht herangezogene Präzedenzfall nicht entscheidungserheblich und das Urteil zur Neuentscheidung zurückzuverweisen. Das Urteil kann die weitere Entwicklung des Adwords-Rechts in den USA erheblich beeinflussen.
Die beklagte Firma Google verkauft im Suchmaschinengeschäft Schlüsselbegriffe. Das heißt, die Werbung ihrer Kunden erscheint, wenn die Schlüsselbegriffe von einem Nutzer in die Suchmaschine eingegeben werden. Dies geschah auch mit der Marke Rescuecom, die als Schlüsselbegriff mit den Anzeigen von Wettbewerbern verknüpft wurde.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City hatte vor allem die Frage zu beantworten, ob Google damit die Marke Rescuecom kommerziell nutzte. Das Gericht bestätigte dies mit der Begründung, dass das Geschäft auf einer Verwertung der Marke beruhe.
Google biete die Marke an und verkaufe sie auch. Das Keyword Suggestion Tool, welches verwandte Suchbegriffe heraussucht und auf deren Grundlage auch zum Beispiel Marken als Suchbegriffe vorgeschlagen und angeboten werden, rege zum Kauf dieser Schlüsselbegriffe an.
Damit seien die Merkmale gewerblicher Nutzung erfüllt, der vom Untergericht herangezogene Präzedenzfall nicht entscheidungserheblich und das Urteil zur Neuentscheidung zurückzuverweisen. Das Urteil kann die weitere Entwicklung des Adwords-Rechts in den USA erheblich beeinflussen.