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Dienstag, den 28. Juli 2009

Verwechslung und ihre Gefahr  

.   Ein Spiel, zwei Hersteller und zwei Marken: Wird die aus drei Worten bestehende Marke mit der prioritätsälteren Marke, die aus den Anfangsbuchstaben der Worte besteht, und auch ausgeschrieben das Würfelspiel beschreibt, verwechselt?

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks untersucht in Sachen George & Company, LLC v. Imagination Entertainment, Az. 08-1921, diese Frage. Die ausführliche Urteilsbegründung des Fourth Circuit der Vereinigten Staaten erörtert mustergültig die Merkmale der Verwechslung und der Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit den vier Arten der Unterschiedungskraft von Marken: (1) generic; (2) descriptive; (3) suggestive; or (4) arbitrary or fanciful, Pizzeria Uno Corp. v. Temple, 747 F.2d 1522, 1527 (4th Cir. 1984).

Die detaillierte Subsumtions­beschreibung des United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia vom 27. Juli 2009 bietet eine ausgezeichnete Vorlage für die Prüfung und Beantwortung von Office Actions im Rahmen von Eintragungsverfahren nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, im Bundesverzeichnis sowie bei Markenstreitigkeiten.

Bei seiner Spielentscheidung stellte das Gericht besonders auf die bewiesene Verwechslung im de minimis-Ausmaß ab, das im Zusammenspiel mit den anderen Prüfmerkmalen und Fakten eine Abweisung der Klage zulässig machte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.