LG - Washington. In seiner Entscheidung
County of Nassau v. Hotels.com, Az. 07-3919, zur Internetumsatzbesteuerung beurteilte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks beim Berufungsantrag des Kreises Nassau am 11. August 2009 Fragen der Sammelklageberechtigung von Kreisen und Gemeinden sowie der Rechtswegerschöpfung im Steuerverwaltungsverfahren.
Im Jahre 2007 hatte ein Bundesgericht im Einzelstaat New York in
County of Nassau v. Hotels.com, LP, 594 F. Supp. 2d 251 (EDNY 2007), entschieden, dass Städte und Gemeinden erst den einzelstaatlichen Verwaltungsverfahrensrechtsweg ausschöpfen müssen, bevor sie Internethändler vor den Bundesgerichten verklagen.
Gemeinden im Staat New York dürfen eine Steuer auf Hotelanmietungen erheben, die die Beklagte trifft. Die Steuer richtet sich nach dem vom Kunden für das Zimmer gezahlten Preis. Anbieter wie die Beklagte handeln günstige Direktverträge mit Hotels aus und vermieten Hotelzimmer teurer an Internetkunden weiter. Die Gemeinde Nassau beklagt, die dabei herangezogene Berechnungsgrundlage sei falsch. Gesetzliche Grundlage für die Steuer sei der höhere Endpreis, nicht der günstige Preis zwischen dem Anbieter und dem Hotel.
In den USA gibt es, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, verschiedene staatliche Ebenen, die Steuern erheben dürfen. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht, dass die
District Courts des Bundes keine primäre Zuständigkeit für einzelstaatliche steuerrechtliche Fragen besitzen. Diese seien zunächst in den Verwaltungsverfahren der Staaten, Kreise und Städte zu lösen. Es verwies die Betroffenen auf die Ausschöpfung der vorgesehenen Rechtsmittel.