• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 25. Aug. 2009

Wem gehört das Lied?  

.   Im Streit um die Urheberrechte an einem Lied aus dem Jahre 1975 hat das Bundesgericht des District of Columbia erste Entscheidungen erlassen. Die Begründung ist leicht lesbar und führt detailliert in Fragen des Urheberrechts des Bundes sowie einzelstaatlicher Ansprüche und schließlich auch Einwendungen ein.

Das Urteil entstand nach dem abgeschlossenen Schlüssigkeitsverfahren und der Beweisaufnahme, Discovery, vor der Übergabe des Falles an die Geschworenen zum Trial. Im Summary Judgment-Verfahrensschritt werden die ermittelten Beweise detailliert subsumiert. Das Gericht erklärt die anwendbaren Subsumptionsmerkmale nach Rule 56, Federal Rules of Civil Procedure.

Die Begründung des United States District Court for the District of Columbia zeigt wichtige prozessuale Merkmale des US-Prozesses auf: Williams v. Universal Music Group, Inc. et al., Az. 07-0714, 24. August 2009.



Patienten-Datenschutz: Verletzungs-VO  

.   Ein Obama-Gesetz zum Schutz von Gesundheitsdaten findet eine schnelle Umsetzung im Rahmen der Verordnungsgebung.

Heute verkündet das Gesundheitsministerium in Washington bereits die vorläufige Verordnung zur Behandlung der Verletzung von HIPAA-Daten im Federal Register, 24. August 2009, Bd. 74. Heft 162, S. 42739.

Wie immer bei Verordnungsprojekten wird die Öffentlichkeit um Stellungnahmen gebeten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.