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Donnerstag, den 03. Sept. 2009

Inca Mama v. Inca Girl  

.   In re E. I. DuPont de Nemours & Co., 476 F.2d 1357, 1361 (CCPA 1973), und Hewlett-Packard Co. v. Packard Press, Inc., 281 F.3d 1261, 1265 (Fed. Cir. 2002), stellen oft die kritischen Präzedenzfälle dar, die Antragsteller bei der Zurückweisung eines Antrags auf die Eintragung einer Marke in der Office Action vom US-Bundesmarkenamt vorfinden.

In Sachen In Re Inca Textiles, Llc, Az. 08-1443, stellte am 2. September 2009 auch das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk in Washington, DC, das eine landesweite Sonderzuständigkeit im Markenrecht besitzt, auf diese Entscheidungen ab. Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn der eingetragenen Marke Inca Girl die beantragte Marke Inca Mama gegenüber gestellt wird.

Selbst wenn die erste Marke Bekleidung und Schuhwerk erfasst und die zweite Schwangerschaftbekleidung, teilen sie genug Gemeinsamkeiten, um eine Verwechslung zu ermöglichen, sodass die beantragte Marke abzuweisen ist, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.



2. Richterernennung Obamas?  

Aus der Smartphone-Ausgabe v. 2.9.: Neun Richter hat der Supreme Court. Sie arbeiten auf Lebenszeit - oder solange sie Lust haben. Ihr Einfluss als dritte Staatsgewalt in den USA ist unvergleichbar.

Nicht jeder Präsident kann seine Rechtsphilosophie in den Supreme Court durch die Ernennung eines Justice einbringen. Mancher hat sich Ärger eingehandelt, indem er durch eine Extrem-Nominierung oder die Aufstockung der Richterzahl seine Gewichtung beeinflussen wollte, so FDR. Meinem Gründungspartner Tommy the Cork als rechte Hand von FDR ist der Versuch ein Leben lang vorgehalten worden - im Guten wie im Bösen. 50 Jahre später blieb die Nominierung des rechtsextremen Richters Bork erfolglos und brachte seinem Mentor Reagan Angst und Ärger.

Unter diesen Vorzeichen ist verständlich, dass Amerika schon beim ersten Zeichen einer Veränderung das Supreme Court-Fieber schüttelt. Das Zeichen besteht heute darin, dass Richter Stevens einen einzigen Law Clerk statt der überlichen vier angestellt hat. Will er bald abtreten und damit dem politisch nahestehenden Präsidenten Obama und einem von Demokraten dominierten Senat den Weg zu einem ihnen genehmen Nachfolger bahnen?

Unter dem Strich bedeutet ein Ersatz von Stevens durch einen Obama-Kandidaten keinen rechtsphilosophischen Gewinn. Den gäbe es, wenn die Richter Scalia, Thomas oder Roberts von der erzkonservativen Front zu ersetzen wären. Diese werden ihre Posten jedoch nicht freiwillig räumen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.