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Dienstag, den 08. Sept. 2009

Datenschutz als Lebensbürge: Lebensversicherungsdrittmarkt  

.   Das einzig Beruhigende an der geplanten Vermarktung von Anteilen an Lebensversicherungspolicen ist wohl der Umstand, dass niemand beim Bündeln von Wertpapieren diese prüft - das wissen wir ja von den gebündelten Hypotheken. Jeder setzt sein Gütesiegel drauf, schreibt eine Rechnung, und dann werden die Papiere an den nächsten Investor oder Bankier weitergeleitet.

Wenn jedoch die gebündelten Lebensversicherungenpolicen aus dem Zweitmarkt im Drittmarkt geprüft werden, dann gnade den Versicherten Gott!

Wieviele Personen werden wissen, wer sein Leben zu welchem Preis versichert hat! Werden alle sich an die besonders strengen Datenschutzbestimmungen halten, die solche Policen erfassen? Wird niemand der Versuchung erliegen, eine Police etwas schneller zur Ausschüttungsreife zu bringen oder bringen zu lassen?

Datenschutz hin oder her - die Lebensversicherungspolicen des Zweitmarkts, Life Settlements, sollten im Zweitmarkt hochspezialisierter, vertrauenswürdiger Unternehmen verbleiben und nicht in den Untergeschossen von Kanzleien und Maklern von zahlreichen Bündler-Gehilfen gesichtet werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.