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Donnerstag, den 17. Sept. 2009

Marke: Seite lädt nach 2 Minuten  

.   Wenn eine Webseite zwei Minuten zum Laden braucht, kann man dann vermuten, dass sie marken- und urheber­recht­lich zur weiten Verbreitung der Marke beigetragen hat?

1997 gab es noch nicht viele Webseiten, aber eine graphikintensive Webseite, die die Geduld und das Modem über­strapaziert, kann nicht unbedingt als Beweis dafür gelten, dass die behauptete Marken- und Urheberrechts­verletzerin von ihr wusste, entschied das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 16. September 2009 in Sachen Art Attacks Ink, LLC v. MGA Entertainment Inc., Az. 07-56110.

Das Gericht erörterte zudem das Merkmal der Bekanntheit aufgrund von Mindest­umsätzen. Mit 2000 T-Shirts pro Jahr kann es kaum bewiesen werden. Wenn dann auch nicht belegt ist, dass die Hemden in der Öffentlichkeit zu sehen waren, dürfen die Geschworenen bei ihrer Subsumtion das Gegenteil annehmen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.