×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 07. Okt. 2009

Kann die Presse überleben?

 
.   Die Verbraucherschutzbehörde der USA leitete am 7. Oktober 2009 eine Untersuchung zum Thema ein, ob die herkömmlichen Medien angesichts des Internet-Drucks und der damit einhergehenden Verlagerung von Werbeetats überleben können.

Die FTC hat ihren Fragenkatalog für einen Workshop im Federal Register verkündet: Public Workshops and Roundtables: From Town Crier to Bloggers: How Will Journalism Survive the Internet Age? Das Ziel ihrer Anstrengungen ist die Ermittlung etwa erforderlicher rechtliche Korrektive.




Komplex: Vertrag und unerlaubte Handlung

 
.   Selten werden die unterschiedlichen Folgen einer Vertragsverletzung und einer vertragsbezogenen unerlaubten Handlung - Contract oder Tort - so umfassend, doch kurz herausgearbeitet.

Im Fall AXA Versicherung AG v. American International Group, Inc. et al., Az. 07-2521, betrifft der Unterschied die Fragen, ob der Anspruch vor Richter oder Geschworene gehört, ob Strafschadensersatz greift oder nicht und ob das Schiedsgericht oder das ordentliche Gericht zuständig ist.

Diese Fragen drehen sich um den Eingehungsbetrug oder den Vertragsbruch durch Täuschung. Das Instanzgericht hatte die zugrundeliegenden Tatsachen nicht hinreichend geklärt oder seine Gedankenwege protokolliert.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City gibt ihm auf, sie zu klären und zu erklären, um dann den Fall an den United States Court of Appeals for the Second Circuit zurückzusenden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER