CK • Washington. Selten werden die unterschiedlichen Folgen einer Vertragsverletzung und einer vertragsbezogenen unerlaubten Handlung -
Contract oder
Tort - so umfassend, doch kurz herausgearbeitet.
Im Fall
AXA Versicherung AG v. American International Group, Inc. et al., Az. 07-2521, betrifft der Unterschied die Fragen, ob der Anspruch vor Richter oder Geschworene gehört, ob Strafschadensersatz greift oder nicht und ob das Schiedsgericht oder das ordentliche Gericht zuständig ist.
Diese Fragen drehen sich um den Eingehungsbetrug oder den Vertragsbruch durch Täuschung. Das Instanzgericht hatte die zugrundeliegenden Tatsachen nicht hinreichend geklärt oder seine Gedankenwege protokolliert.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City gibt ihm auf, sie zu klären und zu erklären, um dann den Fall an den
United States Court of Appeals for the Second Circuit zurückzusenden.