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Mittwoch, den 21. Okt. 2009

Gesetzgeber lässt Inkasso im Stich

 
.   Welche Medien sind heute noch inkasso­geeignet? Weder Schuldner noch Gläubiger wissen, ob Mahnungen per EMail, Mobilanruf oder Fax zulässig sind. Der Bundes­gesetz­geber hatte sich 1977 Gedanken gemacht und war nur mit Fernsprecher und Brief vertraut.

Die Einzelstaaten sind für das Vertragsrecht zuständig, doch können sie ausnahms­weise im Inkasso­wesen nur supplementär Klarheit schaffen.

Ein Bundesamt, das Govern­ment Accoun­tability Office, macht sich über die unklare Rechtslage Gedanken, die in Technology Puts Debt Collectors on Uncertain Legal Ground vom E-Commerce and Tech Law Blog am 21. Oktober 2009 mit Hintergrund­informationen vorgestellt werden.

Bis der Bundes­gesetz­geber in Washington eingreift, bleibt das Inkasso in den USA nach dem Fair Debt Collection Practices Act eine Falle für Schuldner, Gläubiger und selbst die besten Rechtsanwälte.



Mit Pistolen zur Droge genötigt

 
.   Hausdurchsuchung. Kranker Verdächtigter. Polizisten, die ihn zur Einnahme betäubender Schmerzmittel zwingen. Mit vorgehaltenen Pistolen. Im Dusel verrät er sein Versteck.

Er wird verurteilt, doch der Fall Pearson v. Weischedel, Az. 09-8058, stammt aus dem Zivilrecht.

Der Kläger behauptet, seine Rechte seien verletzt, und verlangt $2 Mio. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des zehnten US-Bezirks vom 19. Oktober 2009 ist kurz und kurzweilig, wenn nicht für Strafrechtler, dann für Zivilrechtler.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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