Die Einzelstaaten sind für das Vertragsrecht zuständig, doch können sie ausnahmsweise im Inkassowesen nur supplementär Klarheit schaffen.
Ein Bundesamt, das Government Accountability Office, macht sich über die unklare Rechtslage Gedanken, die in Technology Puts Debt Collectors on Uncertain Legal Ground vom E-Commerce and Tech Law Blog am 21. Oktober 2009 mit Hintergrundinformationen vorgestellt werden.
Bis der Bundesgesetzgeber in Washington eingreift, bleibt das Inkasso in den USA nach dem Fair Debt Collection Practices Act eine Falle für Schuldner, Gläubiger und selbst die besten Rechtsanwälte.