• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 27. Okt. 2009

Erneut Millisekunde in USA - Gerichtsbarkeit  

.   Wessen Dollar eine Millisekunde das Finanzsystem der USA durchquert, muss in bestimmten Sachen nicht befürchten, deshalb der US-Gerichtsbarkeit zu unterliegen.

Erneut hat das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks bestimmt, dass der dingliche Zuständigkeitsgrund in seinem Bezirk nicht mehr gilt: Aosta Shipping Co., Ltd. v. OSL Steamship Corp., Az. 09-0481, 26. Oktober 2009.

Seine revolutionäre Rechtsprechung verfestigt sich.


Dienstag, den 27. Okt. 2009

Wer kopiert illegal - Student oder Copyshop?  

.   Der Professor bringt sein Studienmaterial zum Copyshop. Studenten leihen es und ziehen sich eine Kopie. Ist der illegale Kopierer der Professor, der Student oder der Laden? Der Laden pflegt das Material und verleiht es. Er stellt die Geräte zur Verfügung. Er haftet den klagenden Verlagen wegen der Urheberrechtsverletzung, entschied am 14. Oktober das unterste Bundesgericht im Ostbezirk von Michigan im Fall Blackwell Publishing, Inc. et al. v. Excel Research Group, LLC et al., Az. 07-12731.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.