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Donnerstag, den 05. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Horrorstory als Todesstrafurteil, nicht jugendfrei: Hammond v. Hall, 11th Cir, 4. Nov. 2009. http://rex.im/56I

Haftung wg. Schweigens im US-Börsenrecht: Walzer v. UAL Corp., 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Börsenrecht, J&E Rule: Heath v. Securities and Exchange Commission, 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Schiedsspruch nach FAA bestätigt: DMA v. Qwest, 10th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Stammes-, nicht Staatsimmunität: Memphis Biofuels, LLC v. Chickasaw Nation Industries, Inc, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Urheber Musik SE, Bridgeport Music Inc v. UMG Recordings, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov



Forum Shopping v. Forum Non Conveniens

 
JB - Washington.   Eine Allzuständigkeit von US-Gerichten für Klagen von Ausländern, die außer der Benutzung amerikanischer Mobilfunknetze keinerlei Bezug zu den USA aufweisen, gibt es - trotz weit verbreiteten Irrglaubens in Europa - nicht. Dies hat das Berufungsgericht für den neunten US-Bezirk in seinem Urteil vom 2. November 2009 in Sachen Vivendi SA et al. v. T-Mobile USA Inc. et al., Az.: 08-35561, in aller Deutlichkeit ausgeführt und damit das Urteil des Ausgangsgericht bestätigt.

Dem Forum Shopping mancher Kläger kann sich der Beklagte nämlich geschickt durch den im amerikanischen Rechtssystem existierenden Forum Non Conveniens-Einwand erwehren, der seit der Leitentscheidung des US-Supreme Court aus dem Jahre 1947 in Sachen Gulf Oil Corp. v. Gilbert anerkannt ist und durchaus häufig auch angewandt wird. Dabei bezeichnet sich das US-Gericht nach gründlicher Prüfung für zuständig und verweist die Parteien dennoch ins Ausland, weil der Fall engere Beziehungen zur dortigen Gerichtsbarkeit als zum US-Gerichtsbezirk besitzt.

Die Klägerin, der französische Medienkonzern Vivendi, streitet sich seit Jahren mit dem Deutsche Telekom-Konzern um die Übernahme der Anteile an dem polnischen Mobilfunkanbieter PTC. Vivendi wirft der Gegenseite dabei Diebstahl von 48 Prozent der Anteile an PTC vor. Das Bezirksgericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington hatte die Klage Vivendis nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin versuche, weltweit Gerichte zuständig zu machen, um eine dem Unternehmen günstige Entscheidung zu erzielen.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit konnte in der auf der Forum Non Conveniens-Doktrin basierenden Ausgangsentscheidung keinen offensichtlichen Ermessensfehler, clear Abuse of Discretion, erkennen, da ein alternativer Gerichtsstand mit größerer Sachnähe für die Klage existiere und das Ausgangsgericht auch keine ermessensfehlerhafte Abwägung des öffentlichen Interesses, über keine Klagen ohne ausreichenden US-Bezug zu entscheiden, zu Lasten der indivuduellen Interessen Vivendis, vor amerikanischen Gerichten Recht zu suchen, vorgenommen habe.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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