Rad- und Gehwege: Bundessache?
CK • Washington. Nahezu systemwidrig erscheint die Verkündigung eines Verordnungsentwurfs im heutigen Bundesanzeiger über eine Rad- und Fußwegpolitik des Bundes. Der Bund ist nicht für lokale Fragen zuständig.
Andererseits kann er nach der Ausdehnung der Commerce Clause der Bundesverfassung landesweit Fragen regeln, die nur eine lokale Auswirkung entfalten, doch zu einem landesweiten, gewerblich bedeutsamen System gehören. Auf diesem Umweg gelang es ihm vor Jahrzehnten, auch einzelnen Hotels die Rassendiskriminierung zu verbieten, die keiner Kette angehören und daher nicht einzelstaatenübergreifend tätig und nach altem Recht regulierbar waren.
Zum neuen Verordnungsentwurf Proposed Policy Statement on the Eligibility of Pedestrian and Bicycle Improvements Under Federal Transit Law soll die Öffentlichkeit wie auch zu jedem anderen Entwurf ihre Meinung beisteuern: Federal Register, 13. November 2009, Bd. 74, Heft 218, S. 58678-58681.
Andererseits kann er nach der Ausdehnung der Commerce Clause der Bundesverfassung landesweit Fragen regeln, die nur eine lokale Auswirkung entfalten, doch zu einem landesweiten, gewerblich bedeutsamen System gehören. Auf diesem Umweg gelang es ihm vor Jahrzehnten, auch einzelnen Hotels die Rassendiskriminierung zu verbieten, die keiner Kette angehören und daher nicht einzelstaatenübergreifend tätig und nach altem Recht regulierbar waren.
Zum neuen Verordnungsentwurf Proposed Policy Statement on the Eligibility of Pedestrian and Bicycle Improvements Under Federal Transit Law soll die Öffentlichkeit wie auch zu jedem anderen Entwurf ihre Meinung beisteuern: Federal Register, 13. November 2009, Bd. 74, Heft 218, S. 58678-58681.