• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 13. Nov. 2009

Rad- und Gehwege: Bundessache?  

.   Nahezu systemwidrig erscheint die Verkündigung eines Verordnungsentwurfs im heutigen Bundesanzeiger über eine Rad- und Fußwegpolitik des Bundes. Der Bund ist nicht für lokale Fragen zuständig.

Andererseits kann er nach der Ausdehnung der Commerce Clause der Bundesverfassung landesweit Fragen regeln, die nur eine lokale Auswirkung entfalten, doch zu einem landesweiten, gewerblich bedeutsamen System gehören. Auf diesem Umweg gelang es ihm vor Jahrzehnten, auch einzelnen Hotels die Rassendiskriminierung zu verbieten, die keiner Kette angehören und daher nicht einzelstaatenübergreifend tätig und nach altem Recht regulierbar waren.

Zum neuen Verordnungsentwurf Proposed Policy Statement on the Eligibility of Pedestrian and Bicycle Improvements Under Federal Transit Law soll die Öffentlichkeit wie auch zu jedem anderen Entwurf ihre Meinung beisteuern: Federal Register, 13. November 2009, Bd. 74, Heft 218, S. 58678-58681.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.