Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA prüfte diese wichtige Frage am 16. November 2009, weil der Markeninhaber gegen den Domaininhaber vorging und in Sachen >David Lahoti v. Vericheck, Inc., Az. 08-35001, gegen den Inhaber des Domainnamens gewonnen hatte.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco hob das Urteil auf und wies das Untergericht zur Neubeurteilung an. Seine 22-seitige Urteilsbegründung ist leicht nachvollziehbar und verständlich formuliert.