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Mittwoch, den 02. Dez. 2009

Best Bang for the German Buck Award 2009  

.   Der deutsche Steuerzahler macht in den USA wichtige PR für Deutschland. Ohne diese Arbeit würde Amerikanern zuerst und zuletzt Hitler einfallen. Politische Stiftungen aller wichtigen Parteien setzen sich nicht nur für Eigeninteressen, sondern auch den Ruf Deutschlands durch Niederlassungen in Washington ein.

Der Steuerzahler hält sich eine Botschaft, ein Goethe-Institut, ein Historisches Institut, eine deutsche Schule und zahlreiche andere Einrichtungen. Die Schule und die Kirchengemeinden sind gute Beispiele für eine Teilfinanzierung durch die deutschen Bürger in den USA, die sich nicht alles aus der Heimat finanzieren lassen.

Im Jahre 2009 hat - aus der subjektiven Sicht des German American Law Journals - der Einsatz der Friedrich Naumann Foundation und der deutschen Botschaft den Blick der USA auf Deutschland am besten geschärft: An sie geht der
Best Bang for the German Buck Award des Jahres 2009.


Bei der subjektiven Betrachtung des GALJ ist der Beitrag ausschlaggebend, den die Institution in den USA nachhaltig bei Meinungs- und Einscheidungsträgern hinterlässt - und auch, ob ihr Beitrag die demokratische Rechtsordnung Deutschlands durch Darstellung oder Vergleich einbezieht.

Ministeriale, Kongress, Wissenschaftler und internationale Organisationen hat die Friedrich Naumann Stiftung intensiv und mit immer hoher Resonanz und großer Bandbreite angesprochen. Die deutsche Botschaft hat das Jubiläum des Mauerfalls geschickt für ein Informationsprogramm genutzt, das über Internet- und amerikanische Medien ebenso wie die deutsche Welle viel Aufmerksamkeit, ein besseres Verständnis für das Deutschland der Gegenwart und positive Reaktionen hervorrief.

Bemerkenswert ist bei beiden Institutionen, dass es ihnen durchgängig gelingt, dem kritischen Publikum Washingtons Deutschlandkenner, die auch mit Amerika, seiner Sprache und seinem Denken vertraut sind, vorzustellen. Sie stechen damit nicht nur aus dem deutschen Gesamtangebot, sondern auch im internationalen Vergleich hervor.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.