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Mittwoch, den 09. Dez. 2009

Neuerungen im US-Prozessrecht  

JB - Washington.   Kurz vor dem Jahresende 2009 ändern sich einige Regelungen im US-Bundesprozessrecht, den Federal Rules of Civil Procedure. Diese betreffen vor allem Fristen- und Terminregelungen, die Vereinheitlichung der Regelung von Zulassungsbeschlüssen für die Anrufung von Berufungsgerichten, Urteile in bestimmten Verfahrensabschnitten, den summary Judgments, und die Möglichkeiten der Ergänzung von Parteivorbringen.

Die Judicial Conference of the United States, ein Verwaltungsausschuss der Bundesgerichtsbarkeit, hat diese Änderungen durch zahlreiche Unterausschüsse erarbeiten lassen und als Änderungen zum FRCP vorgeschlagen. Diese wurden vom höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court, am 26. März 2009 angenommen und traten zum 1. Dezember 2009 in Kraft.

Außerdem sind für 2010 Änderungen der Prozessordnung durch das Civil Rule Advisory Committee of the Judicial Conference der Vereinigten Staaten geplant, die die Vorgaben für die sachverständigen Zeugen, expert Witnesses, und den Schutz der Kommunikation zwischen Anwalt und Sachverständigem im Rahmen eines Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens betreffen.


Mittwoch, den 09. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA  

Von den obersten Bundesgerichten der USA
Friedman v. Leavitt, Karriereschädigender Öffentlichkeitsgrundsatz und Verschlusssache, DCDC, 7. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

US v. Squirrel, Mordbeihilfe ohne $1,459,854.22 SE, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/50sGL7

Crescent City Estates, LLC v. Giannasca, Anwaltshaftung bei falscher Prozessverweisung, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/4odI5x

Hicks v. Cadle Company, Aufhebung des Schiedsspruchs, 10th Cir., 7. Dez. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Southeastern Stud & Components v. American Eagle Design, Schiedsklausel- und verzicht, 8th Cir., 7. Dez. 2009, http://bit.ly/7FV2uz

Michigan v. Fisher, Supreme Court of the United States of America, 7. Dez. 2009, http://bit.ly/6rC6Ta







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.