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Sonntag, den 27. Dez. 2009

Miniklage zieht nicht  

.   Diese Klageschrift:
Requesting information and civil court transcripts filings, for use in jury trial. Compensation for discrimination and lost business revenue. Also State Department trial transcripts. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for trial by jury. 1 million dollars and documents.
landet im Bundesgericht der Hauptstadt. Lange Klagen sind bei Richtern nicht sonderlich beliebt. Die ausführliche Sachverhaltsdarstellung samt Beweisangeboten wie im deutschen Prozess ist vor US-Bundesgerichten unbekannt. Im US-Prozess gilt der Grundsatz des Notice Pleading.

Der Gegner soll erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Rechtskraftsschranken sollen im short and plain statement showing that the plaintiff is entitled to relief erkennbar sein. Rule 8 der Federal Rules of Civil Procedure verlangt wenig, doch diese Klageschrift in Hickman v. FLIP et al., Az. 09-2410, reicht nicht. Das Gericht weist sie am 13. Dezember 2009 ab. Genauso ging es dem Kläger in Hickman v. NASA et al., Az. 09-2409, mit dieser Klageschrift:
Requesting pilot license and aircraft information, private airport, ship dock license or registrations. Also Discovery Shuttle information and United States patent filings and copyrights on the name Discovery Shuttle and Discovery Channel, also Discover Card. Trademarks. Compensation for discrimination and lost business revenue. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for jury trial. 100 million dollars and property return.


Sonntag, den 27. Dez. 2009

Klagen soll der Verbraucher  

.   Einerseits ist das Verbraucherschutzrecht in den USA anbieterfreundlicher als in Deutschland. Weil es kein einheitliches Recht im Lande gibt, ist es andererseits so verwirrend differenziert, dass extreme Rechtsordnungen innerhalb der USA den Vertrieb in manche Einzelstaaten vergällen.

Als Extrembeispiel zitiert die Washington Post am 26. Dezember 2009 im Bericht 'Citizen regulators' take toy safety testing into their own hands Kalifornien. Der Staat kann sich nicht um die Sicherheit aller Produkte kümmern und hat daher dem Verbraucher einen gesetzlichen Anreiz gegeben, Hersteller zu verklagen, deren Waren potenziell gefährliche Elemente enthalten.

Eine Anwältin reist mit einem XRF-Prüfgerät von Stadt zu Stadt, um in den Wohnzimmern der Mandanten Spielzeug zu prüfen und die guten von den schlechten zu trennen, berichtet die Zeitung. Das Chemikaliengesetz des Westküstenstaates garantiert klagenden Bürgern 25 Prozent der Herstellern auferlegten Ordnungsgelder.

Dass ein Spielzeughersteller von medienwirksam verkündeten fehlerhaften Privatuntersuchungen in den Ruin getrieben werden kann, scheint kaum zu stören. Immerhin wurde noch rechtzeitig vor Weihnachten ein fehlerhaftes Ergebnis richtiggestellt, das vorübergehend Eltern, Kinder und den Hersteller des Renners der Saison fast zur Verzweiflung trieb.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.